Schutzstreifen

keine Beschilderung

Schutzraum für Radfahrer, der nur im Bedarfsfall ohne Gefährdung des Radverkehrs von Kfz überfahren werden darf

Regelbreite 1,50 m, mindestens 1,25 m

Kernfahrbahn > 4,50 m

Parken nicht zulässig